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== Urheberrecht ==
Seit 1965 wird das geistige Eigentum der Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst bis 70 Jahre nach ihrem Tod durch das sogenannte Urheberrecht (UrhG) geschützt. Auf diese Weise geschützte Texte dürfen nicht ohne Einwilligung der Rechteinhaber (die Autoren oder ihre Erben) verwendet werden, auch nicht auszugsweise. Ausgenommen sind lediglich kurze Textpassagen in wissenschaftlichen Werken, die zur Untermauerung eigener, im Kontext der Zitate getroffener Aussagen dienen. Die 70-Jahre-Regelschutzfrist nach dem Tode des Urhebers gilt in führenden Industriestaaten, insbesondere in den USA, Russland und Australien
 
== Querverweise ==
* [[Verlag]]
* [[Vorträge chronologisch|Vorträge, chronologisch]]
 
[[Category:Begriff]]
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